Neuigkeiten

Aktuelles

Übermittlung via Fax

Die Übermittlung via Fax ist eine zulässige Einbringungsmethode für Rechtsmittel gegen Entscheidungen im Sinne der §§ 70 und 71 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) bzw. §§ 61 und 62 Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge (SchUG-BKV) darstellt. Diese Möglichkeit ist mangels Vorhandenseins eines Faxgerätes nicht mehr gegeben.